Scheidungskonvention oder Scheidungsvereinbarung – Alle wichtigen Informationen

Veröffentlicht: 2022-03-28

In einem Scheidungsvertrag halten die Ehegatten alle notwendigen Vereinbarungen zu den Folgen der Scheidung wie Unterhalt, Sorgerecht oder Vermögensaufteilung schriftlich fest. Der folgende Artikel erläutert, was das Scheidungsabkommen in den Vereinigten Staaten laut Gesetz beinhaltet, welche Vereinbarungen zu den Folgen einer kinderlosen Scheidung notwendig sind und wann das Scheidungsabkommen genehmigt wird.

Was ist ein Scheidungsabkommen?

Ein Scheidungsvertrag, auch Scheidungsvertrag genannt, ist laut Gesetz eine gütliche Einigung zwischen den Ehegatten, die einerseits den Scheidungswillen zum Ausdruck bringt und die Nebenwirkungen der Scheidung mit einschließt. Dabei geht es auch um die Interessen der Kinder und die finanziellen Folgen der Scheidung.

Regelungen zur Obsorge, zum Umgangsrecht, zum Ehegattenunterhalt, zur Vermögensaufteilung, zum Verbleib der ehelichen Wohnung und zum Kindesunterhalt werden schriftlich festgehalten. Die Vereinbarungen über Kinderangelegenheiten sind im Scheidungsübereinkommen besonders wichtig, weil das Gericht sie sehr genau prüft. Das Wohl des Kindes steht im Vordergrund.

Welche Scheidungsfolgen sind in der Vereinbarung geregelt?

Alle Scheidungsfolgen sind im Scheidungsübereinkommen geregelt, insbesondere die Interessen der Kinder und die finanziellen Folgen. Es ist besser, sich mit einem professionellen Scheidungsanwalt in San Diego zu beraten, um die Situation richtig zu verstehen. Das Scheidungsübereinkommen muss Bestimmungen zu folgenden Aspekten enthalten:

  • Sorgerecht für die Kinder
  • Besuchsrecht der Kinder
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt (nachehelich)
  • Der Güterstandsstreit (Vermögensaufteilung)
  • Versorgungsausgleich (Betriebsrente)
Scheidung

Scheidung

Wann ist ein Scheidungsurteil sinnvoll?

Ein Scheidungsvertrag ist eine gütliche Einigung zwischen den Ehegatten und kann im Falle einer Scheidung nur auf gemeinsamen Antrag eingereicht werden. Bei einer Scheidung auf einseitigen Antrag werden die Scheidungsfolgen gerichtlich ausgehandelt. Anders als die von außen per Scheidungsurteil diktierten Lösungen erzielen einvernehmliche Scheidungsfolgenregelungen bessere Ergebnisse und sind nachhaltig, weil sie von den Beteiligten freiwillig beschlossen wurden.

Wer die Dauer einer Scheidung verkürzen und zudem die Scheidungskosten möglichst gering halten möchte, sollte den Weg der Scheidung auf gemeinsamen Antrag wählen. Liegt dem Gericht ein vollständiger und schlüssiger Scheidungsvergleich vor, ist das Gerichtsverfahren in 20 bis 60 Minuten beendet. Das Gericht muss zwar das Scheidungsabkommen genehmigen, dies wird jedoch weniger Zeit in Anspruch nehmen als langwierige Gerichtsverhandlungen bei einer einseitigen Scheidung. Zur Genehmigung des Scheidungsabkommens prüft das Gericht, ob die Vereinbarungen angemessen und mit dem Wohl des Kindes und beider Ehegatten vereinbar sind. Allerdings steht die Genehmigung des Scheidungsvertrages noch aus. Wenn Sie sich vorab rechtlich beraten lassen, steht selten etwas im Weg.

Scheidungsvereinbarung nur bei Scheidung auf gemeinsamen Wunsch?

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Scheidungsvertrag um eine gütliche Einigung zwischen den Ehegatten, wonach die Scheidung auf gemeinsamen Antrag eigentlich Voraussetzung für den Einigungsvertrag ist. Die Ehegatten müssen sich jedoch nur einigen, dass sie sich scheiden lassen wollen. Will jedoch ein Ehegatte die Scheidung nicht, so handelt es sich automatisch um eine Scheidung auf einseitigen Antrag, sodass eine Scheidungsvereinbarung nicht mehr erforderlich ist.

Sind sich die Partner einig, dass sie sich scheiden lassen wollen, sich aber über die Nebenwirkungen nicht einig sind, dann kann auf gemeinsamen Antrag die Scheidung eingereicht werden. Die vereinbarbaren Nebenfolgen werden in einer sogenannten Teilkonvention festgehalten. Die restlichen Aspekte werden dann vor Gericht verhandelt. Hürden, Kosten und Aufwand bleiben geringer als bei einer Scheidungsklage. Stimmt einer der Ehegatten den Bestimmungen der Scheidungsvereinbarung vor Gericht nicht zu, kann die Scheidung auf gemeinsamen Antrag nicht vollzogen werden.

Scheidungskonvention trotz Meinungsverschiedenheiten

Sind sich die Ehegatten über die Scheidungsfolgen nur teilweise einig, können sie die Scheidung zwar vollziehen, wenn sie dies gemeinsam beantragen, müssen aber einen Antrag auf Klärung der offenen Scheidungsfolgen beim Gericht stellen. Das Gericht versucht dann in der mündlichen Verhandlung eine Lösung zu finden, indem es den Ehegatten nach Darlegung ihrer Positionen einen Vergleichsvorschlag unterbreitet.

Scheidung

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Genehmigung des Scheidungsübereinkommens

Bei der Gerichtsverhandlung wird das Scheidungsübereinkommen vom Gericht gelesen und überprüft. Der Richter kann die Scheidungskonvention ablehnen, genehmigen oder nur teilweise genehmigen. Letzteres ist jedoch nur möglich, wenn die Ehegatten den unterlassenen Vereinbarungen zustimmen. Alle Punkte der Konvention werden durchgegangen und mit eventuell nicht berücksichtigten Punkten ergänzt. Damit die Vereinbarungen endgültig gültig sind, muss das Gericht die Scheidungsvereinbarung genehmigen. Sind jedoch einige Punkte nicht sachgerecht, wird das Gericht die Zustimmung zum Scheidungsübereinkommen verweigern.

Wird ein Ehegatte durch die Vereinbarungen benachteiligt, muss dies nicht bedeuten, dass das Gericht die Genehmigung des Scheidungsabkommens verweigert. Es besteht eine gewisse Vertragsfreiheit. Aber auch das hat seine Grenzen. Kommt es jedoch zu einer rechtswidrigen Formulierung oder zu einem massiven Ungleichgewicht, besteht die Chance, dass die Konvention nicht angenommen wird. Gerade bei Kindern schaut das Gericht genauer hin und prüft, ob die Vereinbarungen dem Kindeswohl dienen. Dazu werden auch die Kinder gehört. Das Scheidungsurteil macht die Scheidungsvereinbarung rechtskräftig.

Geltungsbereich und Inhalt des Scheidungsübereinkommens

Der Scheidungsantrag besagt, dass die Ehegatten damit einverstanden sind, dass die Scheidung vollzogen werden soll. Hingegen sind im Scheidungsübereinkommen die Scheidungsfolgen explizit geregelt, wie Verbleib der ehelichen Wohnung, Vermögensaufteilung, Unterhalt für einen Ehegatten nach der Scheidung, Sorgerecht, Sorgerecht, Umgangsrecht und Kindesunterhalt. Zunächst müssen die Personalien der beiden Ehegatten angegeben werden. Wichtig sind dabei die Namen, Vornamen, Mädchennamen, Geburtsdaten und Anschriften der Ehegatten. Anschließend werden die elterliche Sorge und der Personenverkehr, die gemeinsame elterliche Sorge und der Kindesunterhalt festgelegt. Es folgen Vereinbarungen zur Familienwohnung, zum nachehelichen Unterhalt, zum Versorgungsausgleich, zum Güterrecht und zu den Prozesskosten.